Starkregenfälle haben vom 13. bis 15. Juli insbesondere im Westen Deutschlands dazu geführt, dass Bäche und Flüsse über die Ufer getreten sind und Talsperren überliefen. Erschütternde Bilder von immensen Verwüstungen zeugen von einer der schlimmsten Flutkatastrophen, die Deutschland bisher getroffen haben. Zahlreiche Menschen sind gestorben, verletzt worden oder werden noch vermisst. Innerhalb weniger Stunden sind zudem unermessliche Sachwerte vernichtet worden. Unter diesen Vorzeichen beginnen in den betroffenen Gebieten nun die Aufräumarbeiten und damit kommt auch die Frage auf, was aus Sicht der Versicherung zu beachten ist.
Welche Versicherungen leisten im Schadenfall?
Die Gebäudeversicherung und die Inventarversicherung sind hier in erster Linie zu nennen. Wichtig ist dabei zu prüfen, ob diese Versicherungen einen Baustein gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen durch Starkregen enthalten. Bei Schäden an Kraftfahrzeugen greift die Kfz-Versicherung; in der Regel sind Hochwasserschäden in der Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Bei einem durch Hochwasser beschädigten Bauvorhaben kann eine Bauleistungsversicherung greifen. Werden elektronische Geräte in Mitleidenschaft gezogen, ist ein Schutz durch die Elektronikversicherung zu prüfen. Bei Rückstauschäden kann in seltenen Fällen zudem eine normale Leitungswasserversicherung Schutz bieten; in den meisten Bedingungswerken sind Schäden durch witterungsbedingten Rückstau jedoch ausgeschlossen.
Ist ein Unternehmen aufgrund der Flutkatastrophe gezwungen, den Betrieb einzustellen, muss geprüft werden, ob eine Betriebsunterbrechungsversicherung besteht.
Was ist zu tun, wenn Wasser in das Gebäude eingedrungen ist?
Reagieren Sie schnell, aber ruhig und besonnen. Achten Sie darauf, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Erstmaßnahmen zur Trocknung und Reinigung können auch ohne vorherige Abstimmung mit dem Versicherer ergriffen werden. Wenn der Pegel sinkt und die Gebäude vom Wasser befreit werden können, müssen die Räume zur Trocknung ausreichend belüftet werden. Wichtig ist, Schlamm und Dreck zu entfernen, bevor alles trocknet.
Die Aufräumarbeiten sollen beginnen. Was ist in Zusammenhang mit der Schadenmeldung zu beachten?
Wie immer ist eine schnelle Meldung des Schadens beim Versicherer erforderlich. Hierfür reicht zunächst meist eine kurze Mitteilung, die dann, wenn der erste Schock überwunden ist, ergänzt werden kann. Wichtig ist, dass der Schaden für den Versicherer dokumentiert wird. Bitte fertigen Sie Fotos von Ihrem Schaden an, keine Videos. Letztere binden meist zu hohe Speicherkapazitäten. Bei größeren Katastrophenlagen kann nicht jeder Schaden von einer Gutachterin oder einem Gutachter aufgenommen werden. Dokumentieren Sie daher am besten die einzelnen Aufräumschritte und fertigen auch eine Liste der beschädigten und vernichteten Gegenstände an. Zwingend müssen die Dinge fotografisch festgehalten werden, die sofort entsorgt werden müssen. Das hilft Ihnen, Ihrer Nachweispflicht nachzukommen. Bei Sammelrisiken ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich bei mehreren betroffenen Objekten um einen Gesamtschaden oder um mehrere Schäden handelt.
Unternehmen sollen mit den Aufräumarbeiten beauftragt werden. Was ist zu beachten?
Wenn Dienstleister mit den Aufräumarbeiten betraut werden, ist es wichtig, eine ungefähre Einschätzung der Kosten vornehmen zu lassen und diese mit dem Versicherer abzustimmen.
Check-Liste für Hochwasserschäden und weitere Beratung
Der Union Versicherungsdienst hat für seine Kunden auf der Webseite eine hilfreiche Check-Liste für Hochwasserschäden veröffentlicht. Die Check-Liste finden Sie hier.
Der Union Versicherungsdienst ist als Versicherungsmakler für die Mitgliedsorganisationen und Einrichtungen unter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bundesweit tätig. Der Paritätische Gesamtverband ist Mitgesellschafter des Unternehmens. Der Union Versicherungsdienst verfolgt das Ziel, Einrichtungen der Sozialwirtschaft genau die Versicherungslösungen zu bieten, die sie benötigen. Weitere Informationen über das Angebot finden Sie unter https://www.union-paritaet.de. Dort nennt man Ihnen gerne auch Ihren persönlichen Ansprechpartner in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Informationen basieren auf einem Gastbeitrag von Thorsten Engelhardt, zuerst erschienen auf der Website des Union Versicherungsdienst. Sie sollen einen allgemeinen Überblick über das Thema vermitteln und ersetzen nicht die individuelle Rücksprache mit und die Beratung durch Ihren Versicherer.