Die VG Musikedition hat mitgeteilt, dass die Gebühren für die jährlichen Pauschalbeträge für Vervielfältigungen in Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen vom 1. Juli 2023 an erneut angepasst wurden. Es folgt eine Erhöhung von 76,00 Euro auf 81,00 Euro bis 49 Bewohner usw..
Im September 2019 wurde ein Gesamtvertrag zwischen der BAGFW und der VG Musikedition abgeschlossen. Die letzte Gebührenerhöhung für Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen wurde im Juli 2022 vorgenommen. Der Gesamtvertragsrabatt von 20 Prozent zusätzlich zu dem Sozialrabatt von zehn Prozent bleibt davon unberührt. Um diese Rabatte weiterhin nutzen zu können, ist wie bisher auch, der Abschluss eines Einzel-Lizenzvertrages notwendig.
Die neuen Pauschalbeträge finden Sie auf derHomepage der VG Musikedition.
Abgrenzung VG Musikedition und GEMA
Die VG Musikedition nimmt hauptsächlich die Vervielfältigungsrechte von musikalischen Noten in Form von Fotokopien zur Verwendung in Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Musikschulen, Volkshochschulen, Pflegeeinrichtungen für Senioren und Behinderte, aber auch in Gottesdiensten wahr. Die VG Musikedition ist eine kleinere Verwertungsgesellschaft, die aber für gewisse Berufsfelder wie Musiklehrer oder Kirchenmusiker große Bedeutung besitzt.
Die GEMA hingegen ist die bekannteste deutsche Verwertungsgesellschaft. Die GEMA vertritt Komponisten, Textdichter und Musikverlage. Die GEMA kassiert für die Urheber, sobald die Musik eines von ihr vertretenen Rechteinhabers öffentlich aufgeführt wird. Das betrifft sowohl Live-Konzerte, wie auch die Herstellung von Tonträgern, die Wiedergabe im Fernsehen, Radio, Internet, aber auch in Diskotheken, Gaststätten und viele weitere Nutzungsarten.