Aufruf zur Patientenbefragung: Hilfsmittelversorgung zum Behinderungsausgleich

Die Patientenvertretung im G-BA hat einen Antrag eingebracht, der die Aufnahme eines Beratungsverfahrens zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen zum Gegenstand hat.

Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Gremium der Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In ihr wirken alle Kostenträger und Leistungserbringer zur Schaffung von Regelungen im Auftrag des Gesetzgebers zusammen. Die Patientenvertretung hat dort ein Antrags- und Mitberatungsrecht.

Der G-BA hat am 10. August 2023 bekannt gemacht, dass die Patientenvertretung im G-BA einen Antrag eingebracht hat, der die Aufnahme eines Beratungsverfahrens zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen zum Gegenstand hat.

Der Antrag ist nicht auf eine Ausweitung der Leistungsansprüche für Hilfsmittel gerichtet: Vielmehr soll eine Beschleunigung und Vereinfachung sowie ein transparenteres Verfahren der Versorgungsprozesses erreicht werden. In den Beratungen hat sich herausgestellt, dass es für ein zielgerichtetes Vorgehen der Patientenvertretung sinnvoll wäre, auf eine noch größere Anzahl an Erfahrungen aus der Versorgung zurückgreifen zu können. Dadurch soll eine noch genauere Identifizierung der Stellen erfolgen, an denen im Versorgungsprozess Schwierigkeiten entstehen.

Interessant sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Erfahrungen von Betroffenen mit der Versorgung von Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich, d. h. vor allem die Versorgung mit folgenden Hilfsmitteln:

  • Adaptionshilfen (z.B. Anziehhilfen, Blattwender usw.)
  • Bade- und Duschhilfen (z.B. Badewannenlifter)
  • Blindenhilfsmittel (z.B. Hindernismelder am Blindenlangstock)
  • Gehhilfen
  • Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie
  • Hörhilfen
  • Kranken- / Behindertenfahrzeuge (z.B. Rollstühle)
  • Mobilitätshilfen
  • Orthesen / Schienen
  • Beinprothesen (z.B. wasserfeste Prothesen)
  • Sehhilfen
  • Sitzhilfen (z.B. Sitzschalen)
  • Sprechhilfen
  • Stehhilfen (z.B. Stehgeräte)
  • Schuhe (z.B. Orthopädische Schuhe, Therapieschuhe, Orthesenschuhe)
  • Toilettenhilfen (z.B. Toilettenstühle)
  • Haarersatz
  • Epithesen
  • Augenprothesen
  • Armprothesen (z.B. wasserfeste Prothesen)

An der Befragung teilnehmen sollten insbesondere Menschen, die praktische Erfahrungen gesammelt haben: 

  • mit schweren, komplexen oder mehrfachen Behinderungen 
  • die gesetzlich versichert sind und
  • die innerhalb der vergangenen drei Jahre Erfahrungen mit der Versorgung dieser Hilfsmittel gemacht haben.

Die praktischen Erfahrungen können auch durch nahestehende Personen gemacht worden sein. Auch Verbände von Menschen mit Behinderungen können an der Befragung teilnehmen und sich dabei ggfls. auf diejenigen Fragen beschränken, zu denen Auskünfte erteilt werden können. 

Die Umfrage besteht aus 20 Fragen und ist in ca. 10 Minuten zu beantworten.

Die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich freiwillig. Die Belange des Datenschutzes werden in vollem Umfang berücksichtigt: Die Daten werden anonym erhoben und nur für den Zweck der Erhebung der Versorgungslage und die Arbeit im G-BA verwendet und verarbeitet. Nur die berechtigten Personen im G-BA haben darauf Zugriff.

Die Umfrage soll bis zum 18. September 2023 beantwortet werden über folgenden Link: https://www.surveymonkey.de/r/D6DTL3C 

Falls noch ergänzende Informationen gewünscht werden, können diese über info-patientenbeteiligung@g-ba.de  angefragt werden.