Aufgrund der langen Wartezeiten bis zur Teilnahme an einem Integrationskurs werden aus Landesmitteln niedrigschwellige Sprachkurse - sogenannte Starterkurse - als ergänzende und nachrangige Maßnahmen zum bundesgeförderten Sprachkursangebot gefördert.
Das Land verfolgt das Ziel, ein flächengerechtes Angebot an Starterkursen zu gewährleisten und die Zugewanderten zu erreichen, die noch keinen bundesgeförderten Sprachkurs absolvieren konnten. Bisher hatten die Volkshochschulen in MV die so genannten Starterkurse angeboten. In einigen Regionen des Landes ist es leider noch nicht gelungen, die Kurse trotz vorhandener Bedarfe anzubieten.
Ab sofort sind alle gemeinnützigen zum Integrationskurs zugelassenen Träger berechtigt, Starterkurse anzubieten und einen entsprechenden Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales zu stellen. In Ausnahmefällen können auch gemeinnützige Träger, die keine Zulassung zur Durchführung von Integrationskursen haben, aber bereits Erfahrungen im Bereich der Erwachsenenbildung mit Zugewanderten nachweisen können (z.B. Erstorientierungskurse, Mia-Kurse etc.), Starterkurse anbieten.
Im Vordergrund steht dabei weiterhin der schnelle Zugang mit einem niedrigschwelligen Ansatz insbesondere für Mütter mit Kindern. Zur inhaltlichen Orientierung finden Sie hier ein konzeptionelles Muster des Volkshochschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V..
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Fördergrundsätze. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Hier finden Sie das Anschreiben des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern mit dem Förderaufruf zur Umsetzung von Starterkursen. Außerdem finden Sie hier die Hinweise zur Förderung von Starterkursen für Geflüchtete, Vertriebene und Zugewanderte, die Anlage mit Informationen zum Antragsteller (Trägerblatt) sowie das Antragsformular.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des LaGuS MV