Geringer Anteil an Betroffenen mit Flüchtlingsschutz
Viele geflüchtete Frauen haben in ihren Herkunftsländern und auf der Flucht geschlechtsspezifische Gewalt erlebt, z.B. Zwangsehen, häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder FGM. Auch LSBTI* flüchten häufig aufgrund von Diskriminierung wegen ihres Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 wird geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung als ein Asylgrund in Deutschland anerkannt. Doch der Anteil an Betroffenen, die tatsächlich Flüchtlingsschutz erhalten, ist gering. Geschlechtsspezifische Verfolgung findet in Asylverfahren noch immer keine umfassende Berücksichtigung.
Herausforderungen, Probleme, Entscheidungen
In der Veranstaltungsreihe möchten wir einen vertieften Blick auf die Gründe, die zu den relativ geringen Anerkennungen führen, werfen. Was sind Herausforderungen für Betroffene, die geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe im Asylverfahren geltend machen möchten? Wie ist die aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF und der Rechtsprechung einzuschätzen? Welche weiteren Problemanzeigen gibt es und welche Handlungsbedarfe ergeben sich daraus?
Die Veranstaltungsreihe in zwei Teilen
Während der erste Fachaustausch den Fokus auf geflüchtete Frauen setzt, geht es in dem zweiten Teil explizit um LSB* (lesbische, schwule, bisexuelle Geflüchtete). Nach jeweils einem Input gibt es Raum für Rückfragen und Diskussion. In einem gemeinsamen Austausch möchten wir weitere Praxiserfahrungen und fachliche Impulse von den Teilnehmenden bündeln und Handlungsbedarfe identifizieren. Wir wollen diskutieren, welche Forderungen und politischen Rahmenbedingungen es braucht, um die aktuellen Problemlagen zu ändern. Ziel ist es somit auch, die verbandliche Positionierung zu dem Themenkomplex zu präzisieren.
Teil I: Geschlechtsspezifische Verfolgung als Fluchtgrund – Aktuelle Herausforderungen und Handlungsbedarf für geflüchtete Frauen in Asylverfahren
Do, 9. September 2021, 9:30 – 13:00 Uhr
Referentin: Claire Deery, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Migrationsrecht
Teil II: Sexuelle Orientierung als Fluchtgrund – Aktuelle Herausforderungen und Handlungsbedarfe für homo- und bisexuelle Personen in Asylverfahren
Do, 16. September 2021, 14:00 – 17:30 Uhr
Referent*innen: Alva Träbert, Rosa Strippe e.V. und Patrick Dörr, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
Die Veranstaltungsreihe richtet sich primär an Paritätische Mitgliedsorganisationen, die als Berater*innen zu diesem Themenbereich tätig sind sowie an weitere Fachkräfte, die mit Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt arbeiten.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung. Anmeldefrist ist der 31. August 2021.