Bundeskabinett beschliesst über SGB VIII Reform

Am 02.12.2020 hat Familienministerin Giffey über die Social Media verkündet, dass das Kabinett über den Kabinettentwurf zum SGB VIII entschieden hat. "Mit der Beschlussfassung im Kabinett bringen wir eines unserer Flaggschiff-Projekte im Kinder- und Jugendbereich auf den Weg«, sagte Giffey. Im Vergleich zum Referentenentwurf sind die nachfolgende Änderungen erfolgt.

Im Vergleich zum Referentenentwurf sind grob folgende Änderungen erfolgt:

- §7 Abs.2 SGB VIII-neu: Einfügung des Behinderungsbegriffes gemäß SGB IX und UN-BRK
- §8 SGB VIII-neu: Beratung durch freie Träger nach den Maßgaben des §36a Abs.2 S.1-3 SGB VIII-neu
- §8a SGB VIII und §4 Abs.4 KKG-neu: Streichung der Beschränkung hinsichtlich der Einbeziehung in die Gefährdungsbeurteilung und Rückmeldung durch das Jugendamt auf  medizinische Berufsgeheimnisträger; aber Beibehaltung der Verfahrensumstellung im §4 KKG
- §9a SGB VIII-neu: komplette Neufassung der Regelung Ombudsstellen (inklusive Streichung der "vergleichbaren Strukturen")
- §36b SGB VIII-neu: teilweise Neufassung zur Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang, Abs.2 verlagert den Übergang von der Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe in das Teilhabeplanverfahren nach §19 SGB IX
- §41 Abs.3 SGB VIII-neu: Anpassung der Übergangsplanung gem. §36b SGB VIII
- §107 SGB VIII - neu: neue Regelung bezüglich der Begleitung des Prozesses zur Gesamtzuständigkeit des SGB VIII für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung bis 2028
- §1696 Abs.3 SGB VIII - neu: Streichung der umstrittenen Regelung des Referentenentwurfes und Neufassung: „ Eine Anordnung nach § 1632 Absatz 4 ist auf Antrag der Eltern aufzuheben, wenn die Wegnahme des Kindes von der Pflegeperson das Kindeswohl nicht gefährdet.“

 

Für das weitere Verfahren ist folgende Zeitschiene nun wahrscheinlich:

Bundesrat 1. Durchgang 12.2.2021
 
Gegenäußerung Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats 24.2.2021
 
Bundestag 1. Lesung 28.1.2021 (bereits vor BR, da eilbedürftig, Sachverständigen-Anhörung im BT aber erst nach Vorliegen der Stellungnahme des BR)
 
Bundestag 2./3. Lesung noch offen
 
Bundesrat 2. Durchgang frühestens 6.3.2021, spätestens 7.5.2021 (in Abhängigkeit der Dauer der Beratungen im BT)

Weitere Änderungen können nun im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht werden. Aktuell führt die BAGFW diesbezüglich Gespräch mit Bundestagsabgeordneten.
 

Den Kabinettentwurf, den das BMFSFJ zur Beschlussfassung dem Kabinett am 02.12.2020 vorgelegt hat (noch nicht den Beschluss!möglicherweise hat es im Zuge der Kabinettsbefassung noch Änderungen gegeben) finden Sie hier.