Bundes-Transparenzregister

Vorsicht vor falschen Gebühren-Eintreibern: Derzeit sind Mails einer „Organisation Transparenzregister e.V.“ im Umlauf, die Vereine zu einer kostenpflichtigen Eintragung in ein Transparenzregister drängen. In keinem Fall sollten Sie den geforderten Betrag überweisen. Wir erläutern Ihnen, was es mit dem "echten" Transparenzregister auf sich hat.

Im Zuge des Geldwäschegesetzes wurde 2017 ein Bundes-Transparenzregister eingeführt. Das Bund-Transparenzregister hat nichts mit der „Transparenzdatenbank MV“ zu tun, die im Rahmen des Wohlfahrtsgesetzes eingeführt wurde. Juristische Personen des Privatrechts, eingetragene Personengesellschaften sowie nichtrechtskräftige Stiftungen müssen in das Bundestransparenzregister Informationen über die "wirtschaftlich Berechtigten" einstellen. Weitere Informationen zum Bundes-Transparenzregister finden Sie hier: https://www.transparenzregister.de

Bei Verstößen gegen die Eintragungspflichten drohen seit 2020 empfindliche Strafen. Nach § 20 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GwG) gilt die Eintragungspflicht aber bereits als erfüllt, wenn sich die für das Transparenzregister relevanten Angaben an anderer Stelle digital abrufen lassen, z.B. im Handelsregister oder im Vereinsregister.

Vereine müssen somit in aller Regel keine Eintragungen in das Transparenzregister vornehmen, da das Vereinsregister in Mecklenburg-Vorpommern digital geführt wird.

Das Bundes-Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger-Verlag geführt. Der Bundesanzeiger-Verlag ist berechtigt, Gebühren für die Führung des Transparenzregisters zu erheben - selbst in den Fällen, in denen Organisationen durch die oben genannten Ausnahmen gar keine Eintragungen in das Transparenzregister vorgenommen haben.

Gemeinnützige Vereine können aber auf Antrag von den Gebühren befreit werden.

Es kursieren aktuell betrügerische Zahlungsaufforderungen von nicht legitimierten Organisationen (z.B. „Organisation Transparenzregister e.V.“). Unsere Empfehlung: Wenn überhaupt, dann an keine anderen Stellen als an den Bundesanzeiger-Verlag Zahlungen für das Transparenzregister vornehmen.