Auf Grundlage der „Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen“ vom 30. März 2021 werden Zuschüsse für Investitionen gewährt, mit denen vorhandene Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) um- und aufgerüstet werden, um das SARS-CoV-2-Infektionsrisiko über Aerosole in Räumen, in denen es regelmäßig zu Personenansammlungen kommt, wirksam zu senken. Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Anreize für Investitionen in die möglichst kurzfristige Um- und Aufrüstung stationärer RLT-Anlagen in Einrichtungen des Zuwendungsempfängerkreises zu schaffen, um das Infektionsrisiko ausgehend von virusbehafteten Aerosolen durch unzureichende Lüftung in geschlossenen Räumen zu senken. Insgesamt soll mit dem Förderprogramm die Um- und Aufrüstung von bis zu 10 000 RLT-Anlagen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind u.a.:
- Medizinischen Einrichtungen: Krankenhäuser gemäß § 107 SGB V, Einrichtungen zur teilstationären Behandlung sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 107 SGB V, Leistungserbringer der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 95 SGB V, ambulante ärztliche Leistungserbringer, zugelassene Leistungserbringer von Heilmitteln gemäß § 124 SGB V, ambulante Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Versorgungsverträge nach § 111c SGB V abgeschlossen wurden, sowie Sozialpädiatrische Zentren nach § 119 SGB V
- Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen gemäß § 71 SGB XI
- Inklusionsbetriebe gemäß § 215 SGB IV sowie Werkstätten gemäß § 219 SGB IV, Einrichtungen der Behindertenhilfe im Sinne von § 119a SGB V, medizinische
Behandlungszentren im Sinne von § 119c SGB V und Blindenwerkstätten - Tageseinrichtungen gemäß § 22 Absatz 1 SGB VIII (beispielsweise Kindertagesstätten).
Die Förderung beträgt 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung ist auf 200.000 Euro pro RLT-Anlage begrenzt. Gefördert werden Investitionen in die Um- oder Aufrüstung bestehender stationärer RLT-Anlagen, die für mindestens einen Raum einen Regelluftvolumenstrom von 400 Kubikmetern pro Stunde oder mehr aufweisen. Förderfähige Maßnahmen betreffen sowohl Filtermaßnahmen als auch Umbauten an der RLT-Anlage. Förderfähig sind auch bestimmte Begleitmaßnahmen.
Weitere Informationen sowie eine Darstellung der förderfähigen Maßnahmen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen/raumlufttechnische_anlagen_node.html
Die Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger vom 01. April 2021 finden Sie hier als PDF.