Kinder und Jugendliche waren in den vergangenen Monaten während der Pandemie von den Einschränkungen des täglichen Lebens in besonderem Maße betroffen. Vor allem soziale Kontakte und das für die Entwicklung junger Menschen essentielle Miteinander mit Gleichaltrigen fehlten.
Programm soll kurzfristige Angebote ermöglichen
Ziel des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist es, jungen Menschen kurzfristig den Zugang zu Angeboten der Kinder- und Jugenderholung zu ermöglichen.
Aus den Fördermitteln können Träger und Veranstalter bis zu 25 Euro pro Tag und Person für Angebote der Kinder- und Jugenderholung als Förderung beantragen. Dies gilt – schon mit Blick auf die kommenden Herbstferien – vor allem für Kinder- und Jugendfreizeiten sowie -reisen, aber auch für Tages- und Wochenendausflüge.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Aktionsprogramm von Bund und Ländern „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 bis 2023 für die zusätzliche Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten vom 30. Juli 2021. Die Richtlinie zur Förderung von Ferienfreizeiten finden Sie hier.
Sozialministerin Drese ruft Träger zur Unterstützung auf
Bei der Umsetzung der Angebote setzt die Landesregierung auf eine breite Unterstützung und Akzeptanz durch die Trägerlandschaft. Sozialministerein Stefanie Drese ruft daher alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land auf, die Möglichkeiten einer Förderung zu prüfen und auszuschöpfen.
Anträge können ab sofort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) gestellt werden.
Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website des LAGuS M-V unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/