Die Neuregelungen der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sollen dazu dienen, geduldeten Personen, die sich in einem Berufsausbildungs- oder einem sonstigen Beschäftigungsverhältnis befinden, einen rechtssicheren Aufenthalt zu ermöglichen und eine Bleibeperspektive aufzuzeigen. Daneben verspricht die Gesetzesbegründung Rechtssicherheit für Arbeitgeber*innen, Beschäftige und ihre Familien.
Tatsächlich sind die Voraussetzungen für die Erteilung dieser beiden Duldungsformen jedoch so voller Hürden gestaltet, dass sich schon jetzt die Frage stellt, wie viele Personen überhaupt die Chance auf ihre Erteilung haben werden. Rechtssicherheit hätte darüber hinaus vorausgesetzt, dass eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird – und nicht lediglich eine Duldung, die insbesondere potentiellen Arbeitgeber*innen noch immer suggeriert, dass der Aufenthalt und Verbleib der betreffenden Person in Deutschland eben gerade nicht sicher ist.
Trotz aller genannten Schwierigkeiten und Kritik an den Neuregelungen soll die vorliegende Arbeitshilfe dazu dienen, sowohl die Ausbildungs- als auch die Beschäftigungsduldung in der Praxis besser handhabbar zu machen und ihren Anwendungsbereich – soweit dies im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen möglich ist – zu vergrößern.
Wir danken an dieser Stelle der Autorin Kirsten Eichler von der GGUA Münster für die Erstellung der Broschüre sowie dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, das die Veröffentlichung dieser Arbeitshilfe gefördert hat.
Hier finden Sie die Arbeitshilfe
Im Jahr 2020 sind außerdem folgende Publikationen zum Thema Flucht und Migration erschienen:
- Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte. Überarbeitete Auflage 2020 inkl. Änderungen durch das „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz“ (Juli 2020)
- Familienleistungen. Die Ansprüche für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Dezember 2020)
Die Arbeitshilfen können auch als Printausgabe über Ihren Landesverband angefordert werden. Wenden Sie sich dafür bitte an Stephanie Böskens, E-Mail: stephanie.boeskens@paritaet-mv.de
Für 2021 sind weitere Publikationen zu diesem Themenbereich geplant, unter anderem:
- Handreichung zum Verfahren für syrische Staatsangehörige nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2020, Az.: C-238/19
- Grundlagen des Asylverfahrens. Eine Arbeitshilfe für Berater*innen. 5. überarbeitete Auflage
- Ausgeschlossen oder privilegiert? Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen. 4. überarbeitete Auflage