Die BAGFW hat sich aktuell zu den Änderungen des Gesetzesentwurfes im Vergleich zum Referentenentwurf geäußert. Den Kommentar finden Sie hier. Diesbezüglich fanden gezielt Gespräche mit den zuständigen Abgeordneten der Bundestagsfraktionen SPD und CDU/CSU statt.
Auch weitere Verbände äußern sich nun zu verschiedenen Aspekten des Gesetzesentwurfes:
Anbei finden Sie die Pressemitteilung des BVkE, des EREV, des SkF und des SKM. Diese fordern dringende Nachbesserungen im vorliegenden Kabinettsentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes anlässlich der ersten Lesung im Deutschen Bundestag insbesondere in Hinblick auf §19 SGB VIII.
Außerdem gibt es eine gemeinsame Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft. Die Kinderschutz-Zentren sowie der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und des AFET, BVkE, EREV, der IGfH sowie des DIJuF und dem Deutschen Sozialgerichtstag zum Thema " Besserer Kinderschutz ist Kinderschutz, der bei den jungen Menschen ansetzt und bei Familien ankommt!" in Bezug auf die Gesetzesvorhaben im KJSG.
Die BAG mädchen*politik und BAG jungen*arbeit äußern sich mit einem Gegenvorschlag zur Neuformulierung von §9 Nr.3 SGB VIII.
Der aktuelle Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat scheint nach wie vor folgender zu sein:
1. Lesung BTag 28.01.2021
Bundesrat 12.02.2021
Anhörung BTag Ausschuss 22.02.2021
Gegenäußerung der BReg 24.02.2021
BTag Ausschuss Abschluss 17.03.2021
Bundestag 2./3. Lesung 19.03.2021
Bundesrat, wenn Fristverkürzung 26.04.2021
Bundesrat ohne Fristverkürzung 07.05.2021
Neben der weiteren Auseinandersetzung mit dem Gesetzesvorhaben auf der Bundesebene wird es nun verstärkt auch auf die Kommunikation in den Bundesländern bezüglich ihrer Haltungen im Bundesrat ankommen.