Aktueller Stand SGB VIII - Reform 14.1.2021

Das Bundeskabinett hatte am 4. Dezember den Gesetzentwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf findet sich nunmehr datiert auf den 17.12.2020 auf der Seite des Familienministeriums. Seit dem Beschluss hat es bisher keine weitere Kommunikation zu diesem Gesetzesentwurf des Bundesfamielministeriums an die Verbände gegeben.

Die BAGFW hat sich aktuell zu den Änderungen des Gesetzesentwurfes im Vergleich zum Referentenentwurf geäußert. Den Kommentar finden Sie hier. Diesbezüglich fanden gezielt Gespräche mit den zuständigen Abgeordneten der Bundestagsfraktionen SPD und CDU/CSU statt.

Auch weitere Verbände äußern sich nun zu verschiedenen Aspekten des Gesetzesentwurfes:
Anbei finden Sie die Pressemitteilung des BVkE, des EREV, des SkF und des SKM. Diese fordern dringende Nachbesserungen im vorliegenden Kabinettsentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes anlässlich der ersten Lesung im Deutschen Bundestag insbesondere in Hinblick auf §19 SGB VIII.

Außerdem gibt es eine gemeinsame Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft. Die Kinderschutz-Zentren sowie der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und des AFET, BVkE, EREV, der IGfH sowie des DIJuF und dem Deutschen Sozialgerichtstag zum Thema " Besserer Kinderschutz ist Kinderschutz, der bei den jungen Menschen ansetzt und bei Familien ankommt!" in Bezug auf die Gesetzesvorhaben im KJSG.

Die BAG mädchen*politik und BAG jungen*arbeit äußern sich mit einem Gegenvorschlag zur Neuformulierung von §9 Nr.3 SGB VIII.

Der aktuelle Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat scheint nach wie vor folgender zu sein:

1. Lesung BTag                                  28.01.2021
Bundesrat                                          12.02.2021
Anhörung BTag Ausschuss                22.02.2021
Gegenäußerung der BReg                 24.02.2021
BTag Ausschuss Abschluss               17.03.2021
Bundestag 2./3. Lesung                     19.03.2021
Bundesrat, wenn Fristverkürzung       26.04.2021
Bundesrat ohne Fristverkürzung         07.05.2021

Neben der weiteren Auseinandersetzung mit dem Gesetzesvorhaben auf der Bundesebene wird es nun verstärkt auch auf die Kommunikation in den Bundesländern bezüglich ihrer Haltungen im Bundesrat ankommen.