AMIF Projektförderung zu Gunsten von geflüchteten Menschen aus der Ukraine

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) soll die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Asyl- und Migrationspolitik unterstützt. Er wurde zu Gunsten der geflüchteten Menschen aus der Ukraine erweitert.

Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für Deutschland rund 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre. Die Genehmigung des Nationalen Programms für den AMIF 2021ff steht noch aus. Der Förderaufruf wird voraussichtlich im Mai 2022 veröffentlicht. Unabhängig davon ist es jedoch bereits jetzt möglich und sinnvoll, im Wege des vorzeitigen Maßnahmenbeginns mit Projekten zu starten.

Das Informationsschreiben zur Projektförderung finden Sie hier. Einen Förderatlas mit weiterführenden Informationen in der Fassung vom 28. März 2022 können Sie hier einsehen. Die jeweils aktuelle Fassung des Förderatlas ist über die Webseite des BAMF unter www.bamf.de/amif21 einsehbar.

Träger, die zeitnah einen Antrag stellen, können voraussichtlich mit einer Bewilligung im Herbst rechnen. Für Beratungsgespräche zu Projektideen, Projektskizzen und deren Förderfähigkeit stehen die Mitarbeiter*innen der fünf Bewilligungszentren zur Verfügung. Wir empfehlen, schon jetzt mit dem für Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Bewilligungszentrum Hamburg in Kontakt zu treten. Die Ansprechpartnerin Frau Sophia Gunkel erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse: sophia.gunkel@bamf.bund.de

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de/amif21.