Aktualisierung der GKV-Zulassungs-Richtlinien

Der GKV-Spitzenverband hat die Zulassungsrichtlinien zur Umsetzung der sogenannten Tariftreue-Regelung angepasst. Demnach müssen Pflegeeinrichtungen, die sich bei ihrer Personalvergütung an den Veröffentlichungen der Pflegekassen zu regionalen Entgeltniveaus orientieren, vorerst pflegetypische Zulagen nicht umsetzen.

Mit dieser Aktualisierung ist der GKV-Spitzenverband entsprechenden Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums gefolgt, das eine kurzfristige Aussetzung der typischen, variablen Zuschläge gefordert hatte. Hintergrund waren diverse Implausibilitäten bzgl. der Höhe typischer Zuschläge, die aufgrund der Meldung Tarif-gebundener Pflegeeinrichtungen im Herbst 2021 durch die Pflegekassen ermittelt und im Februar 2022 veröffentlicht wurden. Damit künftige Meldungen zu insgesamt stimmigen Daten zu regional üblichen Pflege-typischen Zuschlägen führen, sollen die GKV-Richtlinien künftig auch hinsichtlich der  Erhebungsgrundlagen für die variablen Zuschläge im Rahmen der Meldungen zum 30. September 2022 überarbeitet werden.

Insgesamt ist der Aufschub für die Pflegeeinrichtungen durch die jetzige Aussetzung der Umsetzungspflicht von kurzer Dauer. Denn nach gegenwärtigem Sachstand wird die Umsetzung für nicht-Tarif-Anwender anstehen, sobald aufgrund der nächsten Datenmeldung im Herbst 2022 neue Werte veröffentlicht werden.

Die aktualisierten Zulassungs-Richtlinien wurden heute auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands veröffentlicht.