Landesregierung beschließt neue Corona-Landesverordnung

Die Landesregierung hat eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen. Sie löst am 1. April die bisherige Verordnung mit den Übergangsregelungen ab.

In der neuen Landesverordnung wird insbesondere durch die Einführung des § 6 (Epidemiologische Gefahrenlage, sog. „Hotspot“) die gesetzliche Grundlage für die Feststellung einer konkreten Gefahr einer sich ausbreitenden Infektionslage geschaffen.

Aufgrund der bundesweit höchsten Zahlen bei den Infizierten und bei der Hospitalisierungsinzidenz will Mecklenburg-Vorpommern folgende Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr aufrecht erhalten:

  1. Die Maskenpflicht in (öffentlichen) Innenbereichen, verbunden mit der dringenden Empfehlung zum Tragen einer Maske auch im Außenbereich immer dann, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann;
  2. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, ersatzweise bei Sitzplätzen die Gewährleistung des sogenannten Schachbrettmusters;
  3. Die Fortschreibung der 3-G-Regel entsprechend den Übergangsvorschriften (alternativ die Möglichkeit des 2G-Optionsmodells, dann Verzicht auf Maske oder Abstand möglich);
  4. Die Fortschreibung der 2-G+-Regel in Clubs und Diskotheken entsprechend den Übergangsvorschriften;
  5. Die Aufrechterhaltung der Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten entsprechend den Übergangsvorschriften.

Die Landesregierung wird in ihrer Sitzung am 5. April darüber beraten, ob Veränderungen bei den Schutzmaßnahmen, z.B. bei den 3G-Regeln, vorgenommen werden müssen. 

Tabelle mit Auflistung von 3G oder Maskenpflicht
Hier finden Sie eine Tabelle, in der aufgelistet wird, in welchen Bereichen ein 3G-Erfordernis und/ oder die Maskenpflicht besteht.