Freiwillige Testungen von Beschäftigen an Schulen

Beschäftigte an Schulen können sich mit Beginn des Schuljahres 2020/21 kostenlos auf das SARS-CoV-2-Virus testen lassen.

Das gilt allerdings nur für Beschäftigte an Schulen in staatlicher Trägerschaft. Schulen in privater Trägerschaft müssen eine Testung ihrer Beschäftigen in Eigenverantwortung regeln. Auf unsere Intervention beim Bildungsministerium hin soll nun eine Kostenübernahme für freie Schulen geprüft werden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern begleitet den Schulstart am 3. August mit einer umfangreichen Untersuchungsreihe. Das teilte das Bildungsministerium in einer Pressemitteilung mit. Dabei werden flächendeckende Präventivtestungen vorgenommen. Einen entsprechenden Vertrag haben das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) unterschrieben.

Die Testreihe besteht aus fünf Terminen, die im Abstand von jeweils zwei Wochen bis zu den Herbstferien durchgeführt werden. Die notwendigen Rachenabstriche können dann beim jeweiligen Hausarzt oder einem HNO-Arzt vorgenommen werden.

Die Teilnahme an den Tests kann bei den Schulleitungen (in staatlicher Trägerschaft) beantragt werden. Dort erhalten die Beschäftigten ein Bestätigungsschreiben, das dem jeweiligen Arzt vorgelegt werden muss. Wird der Test in der Praxis eines niedergelassenen Arztes in Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen, ist er für die Getesteten kostenfrei.

An den Testungen können laut Bilungsministerium alle Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und unterstützenden pädagogischen Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen, unabhängig davon, ob sie Präsenzunterricht an den Schulen geben. Dass Schulen in privater Trägerschaft von einer kostenfreien Testung ausgeschlossen sind, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor. Dies wurde uns nur auf Nachfrage im Ministerium mitgeteilt. 

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bildungsministeriums.