Aktion Mensch - neue Förderaktion "Mobil mit Rad" ab

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gibt es spezielle Fahrradtypen, die für ihre Bedürfnisse geeignet sind. Aktion Mensch unterstützt die Anschaffung mit einem neuen Förderangebot.

Fahrräder können dazu beitragen, die Mobilität für Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihnen mehr Unabhängigkeit und Selbstständigkeit ermöglichen.  Aktion Mensch unterstützt mit dem neuen Förderangebot die Anschaffung oder Anmietung gemeinschaftlich genutzter spezieller Fahrradtypen (mit oder ohne Elektroantrieb). Dies können beispielsweise  

  • Rollstuhlbeförderungsräder
  • Parallel-Tandems 
  • Dreirad-Tandems
  • Dreirad-Fahrräder 
  • Rikschas 
  • Lastenfahrräder oder
  • Handbikes sein.

Auch Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing sind Bestandteil der Förderung.  

Zusätzlich zur Anschaffung oder Anmietung von Fahrrädern können folgende Kosten beantragt werden: 

  • Sicherheitsausstattung wie zum Beispiel Helme und Warnwesten  
  • Fahrradnavigationsgeräte 
  • Zusätzlicher Akku 
  • Reparaturkosten
  • Bau/Umbau von witterungs- und diebstahlsicheren Stellplätzen
  • Aktivitäten, um die Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen 
  • Fahr- und Sicherheitstraining 

Die Beteiligung der Zielgruppe bei der Anschaffung ermöglicht es, ihre spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse zu berücksichtigen und somit die Nutzung von Fahrrädern für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und zu erleichtern.  

Im neuen Förderangebot können über eine Laufzeit von maximal 1 Jahr bis zu 20.000 Euro (ohne Eigenmittel!) beantragt werden.  

Anträge können vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2025 gestellt werden.  

 Alle Informationen finden Sie zum 1. Juni auch auf unserer Webseite. Den Zugangslink zum Antragssystem DIAS werden wir ebenfalls zu diesem Termin freischalten.  

Die Förderbestimmungen für das Angebot finden Sie hier als barrierefreies Dokument .

Hinweis: Die laufende Förderung von E-Bikes über das Förderangebot „Barrierefreiheit für Alle“ entfällt zum 1. Juni 2023.