Stellungnahme zu Referentenentwurf Pflegestudiumsstärkungsgesetz

Der Paritätische hat anlässlich der Anhörung des Referentenentwurfs zum Pflegestudiumsstärkungsgesetz (PflStudStG) am 8. Mai 2023 Stellung genommen. Im Entwurf sind wichtige Änderungen am Pflegeberufegesetz (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) sowie der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) vorgesehen.

Mit dem Entwurf soll u.a. das Pflegestudium als duales Studium ausgestaltet und die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung durch Integration in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung sowie eine angemessene Vergütung der Studierenden in der Pflege für die gesamte Dauer des Studiums, die ebenfalls über die Ausgleichsfonds in den Ländern finanziert wird, geregelt werden.

Durch den Entwurf soll zudem eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte erfolgen, insbesondere durch bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Formerfordernisse der insoweit vorzulegenden Unterlagen sowie der Etablierung der Möglichkeit eines Verzichts auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs. Daneben sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildungen an aktuelle Entwicklungen, z.B. im Bereich der Digitalisierung, angepasst werden. 

Den Referentenentwurf eines Pflegestudiumsstärkungsgesetz (PflStudStG) und die Stellungnahme des Paritätischen finden Sie auf der Internetseite des Paritätischen Gesamtverandes.