Neben den formalen Begriffsänderungen im UStG, wies das Finanzministerium auf die seit Beginn des Jahres geltenden umsatzsteuerlichen Änderungen hin.
Das Schreiben der obersten Finanzbehörde konkretisiert u.a die steuerbefreienden Umsätze, welche unter das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVGs) fallen:
„Eine Einrichtung stellt ihren Bewohnern …Wohnraum, Pflege- und Betreuungsleistungen und ggf. Verpflegung als Teil der Betreuungsleistung zur Verfügung…Für die Umsätze aus diesen Wohn- und Betreuungsverträgen kommt insgesamt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchstabe h UStG in Betracht.“
Des Weiteren geht das Schreiben auf die Voraussetzungen der Steuerbefreiung von Pflege- und Betreuungsleistungen ein, welche gegenüber Personen erbracht werden, bei denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach Sozialrecht besteht.
Weitere Informationen finden Sie hier im Schreiben des Bundesministeriums.
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