BAföG-Empfängerinnen und -empfänger bekommen auch für den Zeitraum, in dem momentan kein Besuch der Schule bzw. Hochschule wegen coronabedingter Schließung möglich ist, eine Förderung.
Anträge von Studierenden, bei denen sich die eigenen Einkommensverhältnisse oder die der Eltern geändert haben, werden schnell bearbeitet. Es stehen Hilfsinstrumente für kurzfristigen Zahlungsbedarf zur Verfügung. Das beinhaltet Vorbehaltsbewilligungen bei Folge- oder Aktualisierungsanträgen und Abschlagszahlungen bei Neuanträgen.
Studierende, die jetzt im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder der Landwirtschaft tätig sind, wird der Verdienst nicht wie sonst üblich auf den gesamten Förderzeitraum, sondern nur auf die Zeit ihrer Beschäftigung angerechnet.
Im Internet ist unter der Adresse www.mv-wir-packen-an.de eine Stellenbörse geschaltet, über die sich auch Studierende um einen Job in der Land- und Ernährungswirtschaft bewerben können.