Pandemie-Arbeitsschutzstandard der BGW

Die BGW hat branchenspezifische SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard entwickelt. Diese sollen Alten- und Pflegeheime sowie die Anbieter in der Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in der Corona-Pandemie unterstützen.

Damit sich weder Beschäftigte noch Bewohner*innen mit dem Coronavirus infizieren, hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) einen Arbeitsschutzstandard entwickelt. Tagespflege und besondere Wohnformen sind in diesem Branchenstandard nicht mit eingeschlossen, wichtige einzelne Konkretisierungen sollen jedoch auch für diese Bereiche umzusetzen sein. Ambulante Pflege- oder Betreuungsdienstleistungen stehen nicht im Fokus des Standards. Ein entsprechender Standard wird durch die BGW für die ambulante Pflege vorbereitet.

Der Standard basiert auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Er konkretisiert und ergänzt die Arbeitsschutzmaßnahmen und ist in zwei Teile gegliedert:

  • Arbeiten in der Pandemie – Risikoreduzierung in Alten-und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen
  • Betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Alten-und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen).

Der Branchenstandard setzt eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes. Er zeigt auf, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in den Einrichtungen umgesetzt werden sollen. Zugleich orientiert sich die Beratung und Überwachung der BGW an diesem Standard.

Den Arbeitsschutzstandard der BGW finden Sie unter folgendem Link auf der Internetseite der BGW.