Ungewisse Zukunft der Betreuungsvereine bedroht wichtige soziale Arbeit. Der Paritätische MV fordert Planungssicherheit

Die Betreuungsvereine in Mecklenburg-Vorpommern blicken weiter in eine ungewisse Zukunft: Das Sozialministerium MV hat im August die Finanzierung neu geregelt. Dennoch wissen die Vereine weiterhin nicht, mit welcher konkreten Summe sie im nächsten Jahr rechnen können. 

„Die Finanzierung sieht einen Grundbetrag und einen variablen Betrag vor“, erläutert Dieter Eichler, Geschäftsführer des Paritätischen MV. „Die Betreuungsvereine erhalten aber frühestens im Mai 2025 eine Information, wie hoch der variable Betrag im laufenden Jahres ausfällt. Die Vereine benötigen zur Planung der Personalkapazitäten aber schon deutlich früher Planungssicherheit.“ 

Betreuungsvereine haben die Aufgabe, ehrenamtliche Betreuer zu schulen und zu beraten, damit diese wiederum Menschen unterstützen können, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, eigenständig ihre Rechtsgeschäfte zu erledigen. Anfang 2023 ist ein Bundesgesetz in Kraft getreten, das den Betreuungsvereinen einen Anspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung dieser gesellschaftlich wichtigen Aufgabe sichern sollte.

„Seit mehr als zwei Jahren führen wir Gespräche mit dem Sozialministerium, wie diese Finanzierung in Mecklenburg-Vorpommern konkret umgesetzt werden kann. Die nun vorliegende neue Finanzierungsverordnung zeigt aber, dass die Probleme und Nöte der Betreuungsvereine von der Landesregierung anscheinend weiterhin nicht ernstgenommen werden“, kritisiert Eichler. 

Neben der fehlenden Planungssicherheit gibt es weitere Kritik an der Finanzierung: So sieht die neue Finanzierungsverordnung vor, dass Betreuungsvereine einen Betrag von 2.000 Euro jährlich erhalten können, um einen Nebenstandort zu betreiben. „Dieser Betrag ist bei weitem nicht ausreichend, um einen Nebenstandort zu führen. Das ist mit umgerechnet nicht einmal 40 Euro pro Woche einfach nicht zu leisten“, sagt Frederik Wolf, Leiter des Betreuungsvereins der Volkssolidarität Nordost. Die Finanzierung von neuen, zusätzlichen Nebenstandorten schließe die Verordnung sogar explizit aus. „Auch auf dem Land werden dringend ehrenamtliche Betreuer benötigt. Ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern sollte doch ein Interesse daran haben, dass es auch in ländlichen Regionen Anlaufstellen für diese Ehrenamtlichen gibt“, so Wolf. 

Der Paritätische MV appelliert an die Landesregierung, gemeinsam mit allen Beteiligten schnell eine tragfähige Lösung zu suchen. Denn nur so könne die Existenz der Betreuungsvereine langfristig gesichert und Ehrenamtliche für diese wichtige Aufgabe gewonnen und begleitet werden.

Pressekontakt:
Stephanie Böskens
Der Paritätische Mecklenburg-Vorpommern
Gutenbergstraße 1, 19061 Schwerin
Tel.: 0385 59221 16
Mobil: 0152 52765785
E-Mail: stephanie.boeskens@paritaet-mv.de
www.paritaet-mv.de