Hintergrund der Empfehlung ist der mögliche, schwerwiegende Verlauf von Coronavirus-Erkrankungen bei betagten und von Vorerkrankungen betroffenen Menschen. Die Maßnahme dient zum einen dem Schutz dieser verletzlichen Personengruppe. Zum anderen sollen Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen entlastet werden, um sich auf die erschwerte Versorgung der anvertrauten Personen konzentrieren zu können. Für Anlassprüfungen gilt die Aussetzung allerdings nicht.
Das Rundschreiben des GKV Spitzenverbandes finden Sie hier als PDF.