MDK setzt körperliche Untersuchungen aus

Um besonders verletzliche Personengruppen, zum Beispiel pflegebedürftige Menschen, vor dem Coronavirus zu schützen, setzen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) jedwede Form der körperlichen Untersuchung aus.

Dies hat der Medizinische Dienst des GKV Spitzenverbandes (MDS) am 18. März in einer Pressemeldung bekannt gegeben. Stattdessen werden die Medizinischen Dienste die Einstufung in Pflegegrade auf Basis der bereits vorliegenden Informationen und eines ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen vornehmen. Auf diese Weise sollen der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sichergestellt werden.

Um das Infektionsrisiko für die besonders verletzlichen Personengruppen zu vermindern, hatten die MDK bereits die Regelprüfungen der Qualität nach § 114 SGB XI in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen bis vorläufig Ende Mai ausgesetzt. Ziel ist es, einerseits besonders gefährdete Menschen zu schützen und andererseits die Einrichtungen von Zeitaufwänden durch die Prüftätigkeit zu entlasten. Hierdurch wird eine erhebliche Recource an Pflegefachkräften freigesetzt. Bei Bedarf können bundesweit ca. 3.500 Mitarbeiter des MDK zur Unterstützung in der Pflege eingesetzt werden, wenn dies aufgrund einer Ausweitung des Coronavirus bzw. anderer Krankheitserreger in naher Zukunft erforderlich sein sollte.

Hier finden Sie den vollständigen Text der Pressemeldung des MDS.