Die Entscheidung zur Entwicklung einer wissenschaftlichen und übergeordneten Leitlinie wurde 2011 im Rahmen des Runden Tisches sexueller Missbrauch getroffen. Die Koordination erfolgte durch den medizinischen Bereich mit Unterstützung der beteiligten 82 Fachgesellschaften, Organisationen, Bun-desministerien und Bundesbeauftragten.Gemeinsam wurde beschlossen, dass das Erkennen, Feststellen, Sichern und der Schutz vor Reviktimisierung bei Kindesmisshandlung, -missbrauch und/oder –vernachlässigung als Grundlage der wissenschaftlichen Arbeit dienen soll.Dies führte zur Entwicklung diagnostischer Vorgehensweisen bei Misshandlung, Missbrauch und/oder Vernachlässigung mit dem Ziel, Fachkräften Sicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen zu geben und Kinder und Jugendliche zu schützen.Während der Entwicklung der Leitlinie setzen sich alle Beteiligten konstruktiv mit der Frage auseinander, welchen Stellenwert das Erkennen, Feststellen, Sichern und der Schutz vor Reviktimisierung im Kinderschutz hat. Es wurde deutlich, dass die Entwicklung einer allumfassenden „Kinderschutzleitlinie“ noch nicht abgeschlossen ist und diese Leitlinie keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann. Ein Ziel der Leitlinie ist es, Anhaltspunkte wie eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen Missbrauch zu objektivieren, die Prognose in Hinblick auf eine Gefährdung des Kindes zu erstellen und diese Einschätzung sicher zu vermitteln. Dies richtet sich sowohl an die Kinder, Jugendlichen und Personensorgeberechtigten selbst als auch an die beteiligten Fachkräfte im Kinderschutzverfahren.
Die Leitlinie finden Sie hier.