Haushaltsbegleitgesetz gefährdet Kita-Versorgung im Land

Die Landesregierung hat am 15. September 2025 ein Haushaltsbegleitgesetz in den Landtag eingebracht, mit dem unter anderem Änderungen am Kindertagesförderungsgesetz vorgenommen werden sollen.

 

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen im Finanzierungsverfahren gefährden aus Sicht des Paritätischen MV massiv die Kita-Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Hintergrund: Der Landeshaushalt soll durch Sparmaßnahmen im sozialen Bereich entlastet werden. Die Einsparungen sollen vor allem im Bereich der Eingliederungshilfe und in der Kindertagesförderung erfolgen. 

Durch die geplanten Änderungen soll erreicht werden, dass Kitas Gelder für die Bereiche, in denen sie weniger ausgegeben haben als angenommen, bei der nächsten Verhandlung indirekt “zurückzahlen” müssen, während sie auf Mehrausgaben, die ihnen ungeplant in anderen Bereichen entstanden sind, sitzengelassen werden. Da die Kitas aber weder Elterngeldbeiträge erheben dürfen noch die Möglichkeit haben, sonstige Einnahmen für den Regelbetrieb zu erwirtschaften, verfügen sie über keine Mittel, um unerwartete Mehrausgaben auszugleichen. In der Praxis bedeutet dies, dass ein wirtschaftlicher Betrieb von Kitas nicht mehr möglich sein wird. Jeder unerwartet entstehende Mehraufwand (z. B. eine nicht vorhergesehene Reparatur) müsste von der Kita selbst getragen werden, ohne dass sie über die entsprechenden Mittel verfügt – denn Rücklagen zu bilden, ist in dem geplanten Finanzierungssystem weder vorgesehen noch möglich. 

„Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller Kita-Träger, die in den letzten Jahren auch massiv in die Sanierung, den Neubau für bessere Rahmenbedingungen investiert haben und den Mitarbeitenden Tariflöhne zahlen“, so Dieter Eichler, Geschäftsführer des Paritätischen MV. 

Mit dem Gesetz soll eine weitere, vollkommen realitätsferne Regelung zur Finanzierung der Kita-Räumlichkeiten umgesetzt werden: Bei der Planung von Kitas wurde bei der Berechnung der Raumgrößen die Anzahl der Kinder zu Grunde gelegt, die in den Kitas betreut werden sollen. Durch die sinkenden Kinderzahlen in MV werden aber inzwischen weniger Kinder in den Kitas betreut, als mit der jeweiligen Raumgröße eigentlich möglich wäre. 

Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht nun vor, dass dem Betreiber einer Kita nur noch die Flächen finanziert werden sollen, die für die tatsächliche Anzahl der Kinder theoretisch ausreichend wäre. In der Praxis heißt das, dass Kitas bei sinkenden Kinderzahlen zukünftig auf einem Teil der Miet-, Reinigungs- und Energiekosten sitzen bleiben werden, denn die Räume oder Flurflächen baulich einfach ein Stück zu verkleinern oder anderweitig zu nutzen, wird in aller Regel nicht möglich sein. „Wir befürchten, dass die geplanten Änderungen zu Schließungen insbesondere von kleineren Kitas im ländlichen Raum führen werden“, so Eichler weiter. „Dies kann nicht im Interesse des Landes sein.“

Der Paritätische MV appelliert daher dringend an alle politischen Entscheidungsträger, sich über die Auswirkungen des Gesetzes bewusst zu werden und die Gesetzesänderungen in dieser Form zu stoppen.