„Wir brauchen eine überzeugende und nachhaltige Pflegereform, die dem künftigen Handlungsbedarf gerecht wird, der insbesondere durch einen höheren Bedarf an Pflegekräften geprägt ist. Die Pandemie führt uns vor Augen, wie wichtig und unverzichtbar die Pflege ist, in der Altenhilfe, im Krankenhaus und zuhause“, sagt der Verbandvorsitzende Friedrich Wilhelm Bluschke. Der vorliegende Gesetzentwurf sei der Versuch, auf den letzten Drücker vor der Bundestagswahl noch ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung durch den Bundestag zu bringen und dabei von der eigentlich geplanten Pflegereform Abstand zu nehmen. Das bedeute auch, dass der Pflegebereich zu kurz kommt und für die betroffenen Verbände nur ein zeitlich sehr eingeschränktes Beteiligungsverfahren ermöglicht werde.
„Die Reform muss das Risiko der Pflegebedürftigkeit wirksam absichern.“ Die Pflegefinanzierung müsse ambulant und stationär solidarisch neu aufgestellt und vor allem die Eigenanteile für pflegebedingte Kosten deutlich gedeckelt werden. Der Paritätische fordert übergangsweise eine Begrenzung des Eigenanteils bei den pflegebedingten Kosten auf 15 Prozent. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dürften nicht länger mit extrem hohen Eigenanteilen belastet werden, die sie an die Armutsgrenze führen.
„Da der Bedarf an Pflegekräften weiterhin deutlich ansteigen wird, muss es künftig darum gehen, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen und zu begeistern“, so Bluschke. „Pflegekräfte brauchen vernünftige Arbeitsbedingungen. Hier geht es nicht allein um mehr Geld“, meint Bluschke. „Es geht auch um die tatsächlichen Belastungen am Arbeitsplatz, die häufig durch Personalmangel verursacht werden. Ebenso wichtig ist die Möglichkeit, Privat- und Berufsleben miteinander zu vereinbaren. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, können wir dringend benötigte Nachwuchskräfte gewinnen.“
Das Land hat eine besondere Verantwortung für die Pflegeausbildung. In der Gesamtbetrachtung vorhandener Pflegefach- und Assistenzkräfte hat Mecklenburg-Vorpommern einen erheblichen Nachholbedarf. Nachwuchsgewinnung in der Pflege sollte auf allen Ebenen „Chefsache“ sein. Eine konzertierte Aktion wäre das Gebot der Stunde, fordert Bluschke.
Mehr denn je haben Pflegende eine bedeutende Rolle in unserem Pflegesystem. Drei Viertel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, überwiegend durch Angehörige. Das jetzt in den Bundestag eingebrachte „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ sieht für den Bereich der ambulanten Pflege in der Häuslichkeit leider keine Verbesserungen vor, so auch keine Anhebung bzw. jährliche Dynamisierung der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Kostensteigerungen gehen dann ausschließlich zu Lasten der Pflegebedürftigen.
So bleibe die Forderung nach einer umfassenden Pflegereform, die sich nunmehr auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschiebt, weiter bestehen.
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