Arbeitsergebnisse der Bund-Länder AG
Nachdem die Bund-Länder AG zum Zukunftspakt Pflege in den vergangenen fünf Monaten zweimal wöchentlich getagt hatten, wurden nun in Berlin zwei Arbeitspapiere vorgestellt:
- Fachliche Eckpunkte für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsre[1]form in der Pflegeversicherung (48 Seiten)
- Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege: Optionen für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung - Roadmap (6 Seiten).
Im Rahmen der Vorstellung der Arbeitsergebnisse erläuterte Bundesgesundheitministerin Nina Warken, dass aus Sicht der Arbeitsgruppe der Schlüssel zur Verringerung der Pflegebedürftigkeit von älter werdenden Menschen in der Stärkung von Prävention und Aufklärung liege. Ungelöst bleibt das Konzept zur Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung, wobei die Arbeitsgruppe die gängigen Annahmen einer steigenden Zahl von pflegebedürftigen Personen bei zunehmenden Zeiträume der Pflegebedürftigkeit und einer Verminderung der Einzahlenden gesetzlich versicherten Personen zugrunde legt. „Die Kernfrage bleibt jedoch die nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung. Dazu halten wir an der Systematik des Teilleistungssystems fest, wollen die finanziellen Mittel aber zielgerichteter für nachweislich nutzbringende Leistungen einsetzen.“
Kritik des Paritätischen Gesamtverbands
So zeigt sich auch der Paritätische Gesamtverband enttäuscht von den vorgelegten Ergebnissen aus der Bund-Länder-AG für einen „Zukunftspakt Pflege“. Es wäre dringend erforderlich gewesen, ein auf allen Ebenen abgestimmtes Konzept für eine sofort umsetzbare nachhaltige Finanzierung vorzulegen, welches die Eigenanteilsproblematik in der ambulanten und stationären Pflege löst. Hierzu verweist der Paritätische auf den konkreten Reformvorschlag, der im Rahmen des Bündnisses für eine solidarische Pflegevollversicherung vorgelegt wurde und die Einbeziehung der Privatversicherten in die Sozialversicherung, den Einbezug weiterer Einkommensarten (wie Einnahmen aus Mieten) und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorsieht.
In den vorgelegten Eckpunkte und Optionen sieht der Paritätische keine hinreichend konkreten Grundlagen für eine Gesetzesnovelle. Es fehlt ein Gesamtkonzept mit klaren zeitlich gestaffelten Prioritäten. In zentralen Versorgungsfragen benennt der Zukunftspakt zwar eine Vielzahl an richtigen Aspekten, unter anderem: mehr Prävention, mehr fachliche Begleitung und Unterstützung Pflegebedürftiger und An- und Zugehöriger, mehr (abgestimmte) Pflegebedarfsplanung der Kommunen und zur Sicherstellung der Infrastruktur, etwas Bürokratieabbau sowie schnellere Verfahren bei Bearbeitungszeiten der Hilfe zur Pflege und Vertragsverhandlungen. Erkenntnisse und Forderungen zu diesen Aspekten lagen allerdings auch bisher vor, sind also durchaus nicht neu. Dennoch soll vieles davon laut den Eckpunkten lediglich weiter „geprüft“ werden – bis Ende 2026, Ende 2027 oder bis ins Jahr 2028 hinein. Dies ist jetzt schon zu wenig und unklar ist auch, wie sich dies mit der in den Ergebnissen festgehaltenen Roadmap verhält, die zum Ziel hat, bis Ende 2026 eine Pflegereform auf den Weg zu bringen.
Zu den weiteren Ausführungen des Paritätischen Gesamtverbandes gelangen Sie hier.