Referentenentwurf zur Umsetzung der Suizidpräventionsstrategie

Nach der im Sommer vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten nationalen Suizidpräventionsstrategie strebt der nun vorliegende Referntenentwurf die Umsetzung dieser an.

Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung bereits im Sommer 2023 in einem Entschließungsantrag dazu aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die fachliche Grundlage der Gesetzesinitiative bildet die im Mai 2024 vorgelegte Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung. Durch den nun vorgelegten Entwurf eines Suizidpräventionsgesetzes (SuizidPrävG) sollen die darin formulierten Ziele und Strukturen verbindlich umgesetzt und auf Bundesebene verankert werden.

Der Gesetzentwurf SuizidPrävG hat u.a. folgende Ziele:

  • Information und Aufklärung der Allgemeinheit über Suizidalität und die Möglichkeiten zu deren Verhütung durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden und Stellen,
  • die Aufgabe von Ärzt*innen und anderen bestimmten Geheimnisträger*innen, bei Kenntnis gewichtiger Anhaltspunkte einer Suizidgefahr weitere Maßnahmen einzuleiten,
  • die Aufforderung an die Länder zum Aufbau oder der Weiterentwicklung von Netzwerkstrukturen in der Suizidprävention zur Zusammenarbeit in den Länder,
  • die Möglichkeit von Bund und Ländern, im Bereich der Suizidprävention nach diesem Gesetzentwurf durch Verwaltungsvereinbarungen zusammenzuarbeiten,
  • die Errichtung einer Nationalen Koordinierungsstelle zur Suizidprävention im Bundesministerium für Gesundheit,
  • die Einrichtung eines Fachbeirats zur fachlichen Beratung der Koordinierungsstelle,
  • die regelmäßige Berichterstattung an den Deutschen Bundestag,
  • die Evaluation des Suizidpräventionsgesetzes sowie der Maßnahmen der Koordinierungsstelle und
  • die Einführung von Modellvorhaben zu Maßnahmen der Suizidprävention als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. 

Nach aktuellem Kenntnisstand trifft das Gesetzesvorhaben auf parteiübergreifende Zustimmung. Insofern wäre ein Beschluss trotz des Bruchs der Ampel-Koalition noch in dieser Legislaturperiode möglich.