Der Regierungsentwurf für das Kinder-und Jugendhilfeinklusionsgesetz liegt vor. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dieser noch in der aktuellen Legislaturperiode verabschiedet wird.
In dem vorliegenden Regierungsentwurf wurden im Vergleich zum Referentenentwurf Anpassung vorgenommen. Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes gehen diese Änderungen aber nicht weit genug.
So schreibt der Paritätische Gesamtverband in seiner Stellungnahme: “Würde der vorliegende Regierungsentwurf verabschiedet, sind vor allem im Leistungserbringungsrecht erhebliche Verschlechterungen zu befürchten, die der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzesvorhabens (der Verbesserung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihrer Familien) nicht gerecht werden. Vielmehr besteht die Gefahr, dass die Webfehler des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wiederholt werden und es zu einer Verschlechterung der Situation der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung kommen kann.” Die vollständige Stellungsnahme des Paritätischen Gesamtverbandes finden Sie hier.
Der Paritätische Gesamtverband fordert die Bundesregierung auf u.a. folgende Veränderungen noch vorzunehmen:
- die Eröffnung des Zugangs zu den Schiedsstellenverfahren für alle ambulanten Leistungen im IKJHG
- einen klaren Rechtsanspruch auf Abschluss von schriftlichen Vereinbarungen und Rahmenvereinbarungen für alle Leistungen, sowie die Anerkennung der Tarifbindung
- keine Veränderungen im § 78 SGB VIII, die die Rechtsstellung freier Träger schwächen
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
- Gesetzentwurf Kinder-und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG
Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informieren.