Paritätische Einrichtungen bewegen sich in einem wirtschaftlich zunehmend schwierigen Umfeld. Wenn Zuwendungen gekürzt oder gänzlich gestrichen werden, die Nachfrage nach Leistungsangeboten sinkt oder nicht genügend qualifizierte Arbeitskräfte aquiriert werden können, ist nicht ausgeschlossen, dass Organisationen ihre Betriebe einschränken oder sogar gänzlich aufgeben müssen. Geraten Einrichtungen in finanzielle Schieflage und werden zahlungsunfähig, kann es auch erforderlich werden, ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen.
In einem Insolvenzverfahren zeigt sich, ob eine Organisation aufgelöst werden wird oder ob der Betrieb fortgeführt werden kann. In solchen Fällen stellen sich eine Reihe von grundlegenden arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragen, auf die eine im März 2025 veröffentlichte Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverband eingeht.
Die Arbeitshilfe kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.