EQG-Novelle - Anhörung im Sozialausschuss

Zum 01.01.2026 soll das neue Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG) in Kraft treten. Die öffentliche Anhörung zum aktuellen Gesetzentwurf im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport des Landtags ist für den 24. September terminiert.

Seit fast zwei Jahren wird in Mecklenburg-Vorpommern die Novellierung des Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG M-V) vorbereitet. Zum Januar 2026 soll dieses Gesetz durch ein neues Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) abgelöst werden. Intentionen des Gesetzes sind unter anderem die Stärkung des Beratungsansatzes im Rahmen der Tätigkeit durch Heimaufsichten in den Landkreisen, die Einbeziehung Trägerverantworteter ambulanter Wohnformen in den Anwendungsbereich des Gesetzes und eine Stärkung des Verbraucherschutzes. Wesentliche Details sollen allerdings erst in Verordnungen geregelt werden, die auf Grundlage des Gesetzes im Verantwortungsbereich des Sozialministeriums erarbeitet werden, unter anderem für bauliche Anforderungen für Wohnformen im Anwendungsbereich des Gesetzes. Diese neuen Verordnungen werden allerdings nicht zum Jahreswechsel vorliegen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, wodurch die Ableitung von Rechtsfolgen für die Adressaten erschwert wird.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport des Landtags wird am 24. September eine öffentliche Anhörung durchführen. Hierfür wurden 13 sachverständige Institutionen zur Stellungnahme eingeladen. Der Paritätische MV wird gemeinsam mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Stellung zum vorgelegten Gesetzentwurf beziehen.

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Neufassung des Einrichtungenqualitätsgesetzes und zur Änderung weiterer Regelungen (Landtagsdrucksache 8/4994 vom 04.06.2025) finden Sie hier. Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren sind in unserem Mitgliedsbereich unter Einrichtungenqualitätsgesetz M-V eingestellt.