Schwangerschaftsabbruch: Neuer Gesetzentwurf zum Werbeverbot

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) veröffentlicht.

Der Paritätische fordert bereits seit 2018 eine Aufhebung der Regelung. Mit dem § 219a StGB wird es Schwangeren bislang schwer gemacht, ihr Recht auf Information wahrzunehmen. Sie können sich ansonsten nicht niedrigschwellig darüber informieren, wo und mit welcher Methode ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist. Es muss erlaubt sein, dass die Ärzteschaft medizinische Informationen zum Schwangerschaftsabbruch wertungsneutral ihren Patient*innen zukommen lassen kann. Die Ärzteschaft darf nicht weiter durch die Regelung des § 219a StGB kriminalisiert werden.

Die Position des Paritätischen aus dem Jahr 2018 ist online hier abrufbar: www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/paritaetische-forderung-nach-aufhebung-von-219a-stgb/

Hier kann der Referentenentwurf nachgelesen werden: RefE_219a_StGB.pdf (253 KB)