Information zu GEZ-Gebühren (Rundfunkbeitrag)

Der Paritätische Mecklenburg-Vorpommern

Das Rundfunkbeitragsrecht hat sich zum 01.01.2017 geändert. Für Betriebsstätten von gemeinnützigen Vereinen führt das ggf. zu Erleichterungen bei den „GEZ-Gebühren“.

In einem Informationsschreiben des Paritätischen Gesamtverband werden die Änderungen zu den Rundfunkbeiträgen im Detail dargestellt. Das Informationsschreiben steht Ihnen hier als Download zur Verfügung. Für Einrichtungen des Gemeinwohls ergeben sich demnach folgende Änderungen:

Reduzierung der Beitragshöhe auf ein Drittel

Neuerung: Privilegierte Einrichtungen, bzw. Einrichtungen des Gemeinwohls, wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung werden entlastet, indem die Rundfunkbeitragspflicht für ihre Betriebsstätte auf einen Drittelbeitrag reduziert wird.

Bisherige Regelung: Je nach Anzahl der Beschäftigten betrug der Rundfunkbeitrag für privilegierte Einrichtungen bis zu 17,50 Euro pro Monat.
Vorteil der Neuregelung: Egal wie hoch die Anzahl der Beschäftigten in Ihrer Einrichtung ist, es wird immer nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags berechnet.

Erweiterung der beitragsfreien Raumeinheiten

Neuerung: Zum 1.1.2017 wurde die Liste der beitragsfreien Raumeinheiten um Zimmer in Alten- und Pflegeheimen, Hospizen sowie Wohnheimen für Menschen mit Behinderung erweitert.

Bisherige Regelung: Während bislang nur Zimmer zum Beispiel in Kasernen und Asylbewerberheimen beitragsfrei waren, werden seit dem 1.1.2017 zudem Zimmer mit vollstationärer Pflege in Alten- und Pflegewohnheimen oder Zimmer in Wohneinrichtungen, die Leistungen für Menschen mit Behinderung erbringen und hierzu mit dem Träger der Sozialhilfe eine Vereinbarung geschlossen haben, ebenfalls beitragsfrei. Auch für Zimmer in Hospizen muss kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden.

Vorteil der Neuregelung: Auch wenn die gängige Verwaltungspraxis der Rundfunkanstalten bereits seit längerer Zeit den neuen Regelungen entsprach, schafft die nun erfolgte Anpassung Rechtssicherheit.

Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag für gemeinnützige Vereine und die Möglichkeit zur An- bzw. Ummeldung von Betriebsstätten finden Sie hier.