Mit dem Beschluss der Ministerkonferenz vom 25. Juni 2026 wurde festgelegt, dass es Änderungen im Bundesteilhabegesetz geben soll. Die inhaltlichen Veränderungen basieren auf den Empfehlungen des Dialogprozesses Eingliederungshilfe. Die rechtlichen Änderungen berühren die selbstbestimmte und personenzentrierte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Damit droht eine Einschränkung von Teilhaberechten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen, der Deutsche Behindertenrat und die LIGA der Selbstvertretung sprechen sich dafür aus, dass die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen nicht eingeschränkt werden dürfen!
Die Verbände appellieren angesichts der aktuellen Debatte an den Gesetzgeber im Bund und in den Ländern:
- Teilhabe nicht durch Leistungskürzungen einzuschränken
- Den Nachrang der Eingliederungshilfe nicht zulasten von Menschen mit Behinderungen zu stärken
- Das Gleichgewicht im sozialrechtlichen Dreieck zu erhalten
- Verfahren zu vereinfachen, einheitlich(er) zu gestalten und echten Bürokratieabbau herbeizuführen
Das gemeinsame Forderungspapier finden Sie hier.