Fördermöglichkeiten Flüchtlingshilfe

Sie engagieren sich in der Flüchtlingshilfe und benötigen finanzielle Unterstützung? An dieser Stelle finden Sie Informationen über nichtstaatliche Fördermittel für Ihre Arbeit im Bereich der Flüchtlingshilfe:

  • Fördermöglichkeiten durch den "Integrationsfonds" mehr >>
  • Fördermöglichkeiten durch "Aktion Mensch"  mehr >>
  • Fördermöglichkeiten durch die "Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW)"  mehr >>
  • Fördermöglichkeiten "Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern"  mehr >>

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Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit ihrem Integrationsfonds Projekte, welche die gesellschaftliche Integration von geflüchteten Menschen fördern und dabei gleichzeitig die lokale Bevölkerung mit einbinden. So sollen gesellschaftliche Werte und Normen vermittelt und gleichzeitig Vorbehalte abgebaut werden. Die entsprechende Richtlinie Integrationsfonds ist gültig von 2016 bis 2018.

Was wird gefördert?

Gefördert werden beispielsweise die Koordinierung ehrenamtlicher Initiativen, Begegnungscafés, gemeinsame Sport- und Kulturangebote, Patenschaftsprojekte, Alphabetisierungskurse, Weiterbildung ehrenamtlicher Integrationsbegleiter, Info-Broschüren usw. Ein Informationsblatt zu förderfähigen Ausgaben finden Sie hier.

Wer darf einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen dürfen kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), der Bewilligungsbehörde. Sofern sie das Projekt nicht selbst initiiert haben, geben sie als Erstempfänger die Fördergelder an die Projektträger (Vereine, Stiftungen, Initiativen usw.) als Letztempfänger weiter.

Wer bezahlt was?

Das Land zahlt 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent. Erbracht werden muss dieser vom Erst- oder vom Letztempfänger. Voraussetzung für eine Förderung sind mindestens 1.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben in Form von Personal- und Sachausgaben.

Wo gibt es die Antragsformulare?

Vordrucke für Erst- und Letztempfänger sowie zur Abrechnung gibt es auf der Website des LAGuS, http://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Landesregierung.

http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Integration/

Aktion Mensch fördert Ehrenamt

Die Aktion Mensch will dazu beitragen, dass Flüchtlinge und Asylsuchende von Beginn ihres Aufenthaltes in Deutschland an die Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben teilzuhaben und fördert deswegen das ehrenamtliche Engagement. Dazu gehören Projekte zur Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen oder zur Ausbildung und Qualifikation von Multiplikatoren. Das sind zum Beispiel Projekte zu den Themen Ehrenamtlichenmanagement, gemeinwesenorientierte Arbeit, Stadtteilarbeit, Tagesstruktur, Patenschaften, etc.

Aktion Mensch unterstützt Menschen mit Traumaerfahrung

Sehr viele schutzsuchende Flüchtlinge sind traumatisiert und benötigen professionelle Unterstützung. Aktion Mensch will dazu beitragen, dass Dienste und Projekte aufgebaut werden, die traumatisierten Menschen den Zugang zu gesundheitlicher- und sozialer Versorgung ermöglichen.

Aktion Mensch fördert Projekte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Zahlreiche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kommen nach Deutschland und sind häufig sich selbst überlassen. Die Aktion Mensch fördert deshalb Dienste und Projekte der Kinder- und Jugendhilfe, die eine dauerhafte Begleitung ermöglichen, die jungen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung stärken und den Auf- und Ausbau von Netzwerken vorantreiben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von Aktion Mensch / Rubrik Flüchtlinge und Asylsuchende.

Das Deutsche Hilfswerk fördert Maßnahmen zur sozialen Integration von Asylsuchenden und
Flüchtlingen, die vor allem Themen der Sprachförderung, der beruflichen Perspektive und
der Begleitung und Beratung von Personen mit besonderen Bedarfen umfassen, sei es z.B.
aufgrund ihres Gesundheitszustandes (psychische Belastung, Traumatisierung, Krankheit)
oder Ihres Alters (Minderjährige oder Senioren).

Im Focus steht dabei die Arbeit mit besonders schutzbedürftigen Gruppen, wie z.B. allein
reisenden oder allein erziehenden Frauen, Kindern und Jugendlichen.

Gefördert werden unter anderem Maßnahmen wie:

  • Beratung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
  • Förderung von Integration und Teilhabe
  • Abbau von Zugangsbarrieren bei Bildung und beruflicher Integration
  • Förderung des Freiwilligen Engagements
  • Strukturelle Maßnahmen (z.B. Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften)

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich über den Paritätischen Wohlfahrtsverband und ist entgeltpflichtig. Die entsprechende Förderkriterien finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Hilfswerk

Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern

Auch die Ehrenamtsstiftung Mecklenburg Vorpommern fördert die Umsetzung ehrenamtlich getragener Vorhaben und Ideen mit bis zu 1000 €, in besonderen Fällen mit bis zu 3000 €. Die Projekte sollen geeignet sein die Willkommenskultur, Integration, Gemeinschaft und Zusammenhalt in MV zu stärken. Das können Ideen für Freizeitgestaltung sein, Material zum Spracherwerb im Nichtkernbereich wie Bildwörterbücher, Spiel- und Sportgeräte, Bastelmaterial, Aufbau von Patenschaften, Willkommensfeste usw. Gefördert werden Vereine, insbesondere Schulförder- oder Schulträgervereine sowie deren Kooperationspartner mit Sitz in MV.

Weitere Informationen: http://www.ehrenamtsstiftung-mv.de/