Die Allianz Seltener Erkrankungen, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und das Kindernetzwerk machen darauf aufmerksam, dass es aktuell immer mehr zu einer Umstellung von einer individuellen Schulbegleitung auf eine gepoolte Schulbegleitung kommt. Diese Entwicklung der Bewilligungen für die Schulbegleitung wird bestärkt durch die angestrebte Reform in der Kinder- und Jugendhilfe (Gesetz zur Ersten Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe).
An dieser Stelle weisen die Selbsthilfeverbände daraufhin, “dass das Poolen von Schulbegleitungen zwar rechtlich möglich ist, jedoch nur dann, wenn der individuelle Unterstützungsbedarf der betroffenen Schülerinnen und Schüler weiterhin vollständig gedeckt wird. Pauschale Umstellungen seien daher rechtlich nicht ohne Weiteres zulässig. Eltern sollten diese nicht einfach hinnehmen.” Assistenzleistungen können nach dem Gesetz nur dann angepasst oder verändert werden, wenn eine Bedarfsplanung erfolgt ist. Sollte es keine Bedarfsplanung geben, muss dies durch den Leistungsträger begründet werden.
„Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch auf die Unterstützung, die sie für eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht benötigen. Pauschale Lösungen werden dem individuellen Bedarf häufig nicht gerecht“, betonen die vier Verbände. Sie fordern, dass der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung weiterhin rechtssicher geregelt und durchsetzbar sein muss.
Um die betroffenen Familien zu unterstützen haben die Verbände gemeinsam eine Argumentationshilfe und ein Musterwiderspruch erarbeitet und veröffentlicht.
Die Argumentationshilfe und den Musterwiderspruch finden Sie hier.