In Deutschland werden jeden Monat mehrere hunderttausend Kontopfändungen ausgesprochen. Für viele Betroffene ist das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) unverzichtbar, um ihr Existenzminimum zu sichern. Es soll gewährleisten, dass trotz einer Pfändung ausreichend Geld für lebensnotwendige Ausgaben wie Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung steht.
Die Praxis zeigt jedoch, dass dieses Ziel nicht immer erreicht wird. Ratsuchende berichten regelmäßig von verspäteten Umwandlungen in ein P-Konto, nicht berücksichtigten Freibeträgen, blockierten Guthaben oder zusätzlichen bürokratischen Hürden. Die Frage „Wie komme ich an mein Geld?“ gehört deshalb zum Alltag vieler Schuldnerberatungsstellen.
Gerade Menschen in akuten finanziellen Krisen sind auf schnelle, unkomplizierte und verlässliche Unterstützung angewiesen. Stattdessen treffen sie häufig auf unklare Zuständigkeiten, mangelnde Informationen und rechtliche Regelungen, die an entscheidenden Stellen Interpretationsspielräume lassen. Muss der Pfändungsschutz erst über verschiedene Stellen durchgesetzt werden, vergehen oftmals Wochen oder sogar Monate – mit schwerwiegenden Folgen für die Sicherung des Lebensunterhalts.
Mit der Aktionswoche 2026 macht die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung auf diese Missstände aufmerksam. Sie fordert einen wirksamen Schutz des P-Kontos als zentrales sozialpolitisches Instrument, verbindliche Standards für Kreditinstitute, barrierefreie und qualifizierte Anlaufstellen sowie konsequente Sanktionen bei Verstößen. Gleichzeitig müsse der Zugang zum Basiskonto zuverlässig gewährleistet und bestehende Hürden abgebaut werden. Ein Girokonto sei eine grundlegende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.
Darüber hinaus brauche es einen bedarfsgerechten Ausbau der Schuldnerberatung, eine dauerhaft gesicherte Finanzierung sowie einen gesetzlichen Anspruch auf Schuldnerberatung für alle Menschen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
In der Aktionswoche sollen diese Forderungen öffentlich sichtbar gemacht werden, Erfahrungen aus der Beratungspraxis eingebracht und der politische Diskurs gestärkt werden.
Schuldnerberatungsstellen sind aufgerufen, die Aktionswoche zu nutzen, um eigene Veranstaltungen, Beratungsangebote, Presseaktivitäten oder Social-Media-Kampagnen durchzuführen und auf die Bedeutung eines wirksamen Kontopfändungsschutzes aufmerksam zu machen.
Weitere Informationen zur Aktionswoche sowie das Forderungspapier finden Sie auf der Internetseite der Aktionswoche Schuldnerberatung.