Die verpflichtende präventive Testung wird für geimpftes Personal nun vollständig entfallen. Allerdings kann in den individuellen Schutzkonzepten der Träger weiterhin festgelegt werden, dass auf freiwilliger Basis auch künftig Testungen beim geimpften Personal durch geführt werden.
Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Nähe-Situationen (§ 16 Abs. 1 S. 2) soll für geimpfte Personen entfallen. Entsprechendes gilt für genesene Personen.
Die Begriffe "geimpfte Person", "Impfnachweis" und "genesene Person" sowie "Genesenennachweis" werden in § 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung definiert.
Die aktualisierte Verordnung soll noch heute veröffetnlicht werden und zum 13. Mai in Kraft treten.