Voraussichtliche Höhe der Blindenhilfe ab 1. Juli 2023 veröffentlicht

Die Blindenhilfe verändert sich jeweils zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang, wie sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. In Abhängigkeit der voraussichtlichen Rentenwertbestimmungsverordnung erfolgt auch eine Anpassung der Höhe der Blindenhilfe.

 

Nach Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll die Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 vorbehaltlich des Kabinettbeschlusses der Bundesregierung und der erforderlichen Zustimmung des Bundesrates zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Mit Rundschreiben Nummer 2023-07 hat die Fachaufsicht Eingliederungs- und Sozialhilfe über die voraussichtliche Anpassung der Höhe der Blindenhilfe informiert. Das Rundschreiben können Sie hier einsehen.