Nach Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll die Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 vorbehaltlich des Kabinettbeschlusses der Bundesregierung und der erforderlichen Zustimmung des Bundesrates zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.
Mit Rundschreiben Nummer 2023-07 hat die Fachaufsicht Eingliederungs- und Sozialhilfe über die voraussichtliche Anpassung der Höhe der Blindenhilfe informiert. Das Rundschreiben können Sie hier einsehen.