Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Artikel 25 (Gesundheit) hat sich Deutschland dazu verpflichtet, das „erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ zu gewährleisten. Das heißt, der Zugang zur allgemeinen Gesundheitsversorgung muss inklusiv und barrierefrei gestaltet sein und es müssen Angebote bereitgestellt werden, die „Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderung“ benötigen.
Weiterhin hat sich Deutschland mit Artikel 26 (Habilitation und Rehabilitation) verpflichtet, die Zugänge zu medizinischer Rehabilitation mit dem Ziel zu gewährleisten, Menschen mit Behinderungen ein Höchstmaß an Unabhängigkeit sowie umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten zu ermöglichen. Das gilt auch für geflüchtete Menschen.
Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen haben sich auf ihrer 65. Konferenz in Bad Nauheim am 11. und 12. Mai 2023 mit der Umsetzung dieser menschenrechtlichen Vorgaben befasst und leiten diese Forderungen an ein inklusives Gesundheits- und Pflegewesen ab.