Verlängerung des erleichterten Zugangs zu Leistungen der Grundsicherung

Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer aktuellen Weisung den erleichterten Zugangs zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zum Jahresende verlängert. Wir erläutern die wichtigsten Inhalte des erleicherten Zugangs.

 

Die aktuelle Weisung der BA regelt den vereinfachten Zugang zu den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch aufgrund der „Ersten Verordnung zur Änderung der „Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung“.

Sie regelt insbesondere

  • die weitere befristete Einschränkung der Vermögensprüfung, wonach für den Zeitraum von sechs Monaten Vermögen nicht berücksichtigt wird, es sei denn es ist „erheblich“(60.000 Euro für eine Einzelperson; selbst bewohnte Eigentumswohnung oder Haus bleiben ebenso wie private Altersvorsorge außen vor). Die aktuelle Weisung enthält zudem zusätzliche Erleichterungen bei der Berücksichtigung der Altersvorsorge von Selbständigen;
  • die Verlängerung des Aussetzens der Vermögensprüfung auch beim Kinderzuschlag bis zum 31.12.2020;
  • eine weiterhin befristete, für sechs Monate geltende, Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung;
  • weiterhin Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung oder vorschussweisen Bewilligung - - und einen übergangsweisen Verzicht auf vermittlerische Betreuung für Selbständige und Leistungsberechtigte in Kurzarbeit; es sei denn, dass dies von den Betroffenen selbst gewünscht wird. Die Weisung kann unten heruntergeladen werden.

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Tina Hofmann