Am 22. September 2020 fand die vorerst (geplant) letzte Präsenzverhandlung mit den Verhandlungspartnern Krankenkassen, Leistungserbringer, Leistungsträger sowie dem Sozialministerium statt. Inhaltlich konnten vor allem folgende Eckpunkte geeint werden:
- Fördereinheit 95 Minuten gesamt,
- Leistungserbringer bestimmen den Anteil von direkter und indirekter Aufteilung individuell
- 1478 Stunden Jahresarbeitszeit (=Leistungszeit =Fördereinheiten und Fahrzeiten),
- Eingangsdiagnostik: 270 Minuten,
- Verlaufsdiagnostik: 170 Minuten,
- Abschlussdiagnostik: 150 Minuten,
- Leitung und Verwaltung: 1 VK: 7777 Fördereinheiten im Jahr,
- Beratungsleistungen pro Woche: mindestens 4 Stunden, im Voraus vom Reha Träger zu finanzieren,
- keine gesonderte Ausfallberechnung, stattdessen Quote von 95% Auslastung/ Ausfall
- Personalausstattung: 80 Stunden Mindestvoraussetzung
Einvernehmen zwischen den Vereinbarungspartnern konnte ebenfalls zum Ablauf der Komplexleistungserbringung hergestellt werden. Zugangsweg und Rollenverteilung der Beteiligten sind geklärt:
- der Rehaträger muss die Eingangsdiagnostik auslösen
- die Frühförderstelle erstellt den Förder- und behandlungsplan
- der ITP wird bei Komplexleistungserbringung und Eingangsdiagnostik nicht angewandt
- alle Fachdisziplinen (Logopädie, Ergo- und Physiotherapie) müssen vorgehalten werden, auch in Kooperationen
- Kinder- und Jugendmediziner
- für die Krankenkassen war der Einsatz anderer fachärztlicher Kompetenzen nicht verhandelbar. Die Vertreterinnen der Leistungserbringer verwiesen hingegen auf den eklatanten Mangel an Fachärzten im Bereich von Kindern und Jugendlichen
- die Krankenkassen verlangen hohe Qualität und verbindliche Standards.
Noch offen ist schließlich die konkrete Kalkulation. Derzeit werden im schriftlichen Verfahren die Kalkulationsblätter bearbeitet und an den geeinten Vereinbarungstext angepasst.
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den Abschluss der LRV § 46 SGB IX bis zum 31. Dezember 2020 zu ermöglichen. Sollten einzelne Vereinbarungspartner eine Unterzeichnung ablehnen, ist es erklärtes Ziel der LIGA-Verhandlungsgruppe, dass der bislang gut verhandelte Entwurf einer LRV § 46 SGB IX ggf. per Rechtsverordnung durch das Land MV in Kraft gesetzt wird.