Die neuen Regelungen zur Restschuldbefreiung gelten rückwirkend für Insolvenzverfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt worden sind. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt die Gleichbehandlung der Schuldner, da nun unbefristet sowohl für Verbraucher als auch für (ehemals) tätige Unternehmer, Selbständige die gleiche Entschuldungsfrist von drei Jahren gilt.
Die wichtigsten Änderungen die das Gesetz vorsieht, erläutert die AG Schuldnerberatung der Verbände in einem Informationspapier, das Ihnen hier zum Download bereitsteht.