Änderungen der Regelbedarfe

Am 14. Dezember 2020 wurde ein Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch veröffentlicht. Das Sozialministerium MV erläutert in einem Fachrundschreiben die wichtigsten Änderungen.

Das Fachrundschreiben des Sozialministeriums mit einer Erläuterung der Änderungen finden Sie hier.

Das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des SGB XII und weiterer Gesetze finden Sie hier.

Inhalte:

Artikel 1 – Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII ab dem Jahr 2021 (Regelbedarfsermittlungsgesetz – RBEG):

  • Änderung der Regelbedarfsstufen
  • Erhöhung der Teilbeträge für den persönlichen Schulbedarf

Artikel 2 – Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch u.a.:

  • Änderung an den Regelungen Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer
  • Änderungen zu § 30 SGB XII (Mehrbedarfe für werdende Mütter, kostenaufwändige Ernährung, u.a.)
  • Anpassung am Einkommens-Begriff
  • Verlängerung der Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie bis zum 31.03.2021
  • Änderung an der Übergangsregelung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
  • Einfügung einer Übergangsregelung zum Freibetrag für Grundrentenzeiten und vergleichbare Zeiten
  • Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes bis zum 31.03.2021 mit Änderungen an den Voraussetzungen / Berechtigungsgrundlagen