Abschluss Landesrahmenvereinbarung gem. § 46 SGB IX weiterhin offen

Die Inhalte des Landesrahmenvereinbarung gem. § 46 SGB IX für die Interdisziplinäre Frühförderung sind geeint, der Abschluss aber weiterhin offen.

Am 22. September 2020 fand die letzte Sitzung zur Verhandlung der Landesrahmenvereinbarung für die Interdisziplinäre Frühförderung § 46 SGB IX statt. In diesem Termin konnten die Vertragsparteien die Inhalte einen. Redaktionelle Anpassungen sollten folgen. Bis zum Ende 2020 konnte keine abschließende Verständigung zum Text der Rahmenvereinbarung herbeigeführt werden.

Zwischenzeitlich haben die Vertreter*innen der Leistungserbringer mehrfach um Fortsetzung des Verfahrens gebeten. Dies gestaltet sich derzeit schwierig, da die Reha-Träger ein abschließende Verständigung in Form einer Videokonferenz ausschließen

Der Vorsitzende der LIGA hat sich Anfang Februar an das Sozialministerium gewandt. Seitens des Sozialministeriums wurde zugesichert, in Kürze einen Termin per Videokonferenz einzuberufen.

In weiten Regionen Mecklenburg-Vorpommerns besteht derzeit weiterhin eine unzureichende Versorgungssituation für Kinder mit Interdisziplinärem Frühförderbedarf.

Die Vertreter*innen der Leistungserbringer sehen dringenden Bedarf, dass die Landesrahmenvereinbarung zur Interdisziplinären Frühförderung zum Abschluss gebracht wird. Gemäß BTHG war der Abschluss dieser Landesrahmenvereinbarung § 46 SGB IX zum 31.07.2019 gesetzlich verankert worden.