Umsetzung des europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021-2027

Der Entwurf des Nationalen Programms für den AMIF 2021-2027 liegt der Europäischen Kommission zur Prüfung vor. Die Kommission hat angekündigt, die Nationalen Programme der Mitgliedstaaten generell nicht vor März 2022 zu genehmigen.

Vor diesem Hintergrund ist es leider nicht möglich, bereits mit Beginn des neuen Jahres die Projektförderung aufzunehmen. 

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich
Um entstehenden Förderlücken möglichst gering zu halten, besteht die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Projektvorhaben, deren Durchführung in den Jahren 2021 oder 2022 begonnen hat bzw. vor Aufnahme der eigentlichen Projektförderung in naher Zukunft beginnen, wird eine Sonderregelung eingeräumt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann hier vereinfacht zur Vermeidung von Förderlücken zugelassen werden. Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Projektantragstellung noch nicht abgeschlossen sein. Konkrete Informationen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn aber auch zu den weiteren Grundlagen der Förderungen finden Sie in demEntwurf der künftigen Förderrichtlinie. Beachten Sie bitte, dass dieser Entwurf mögliche geänderte politische Vorgaben der neu gebildeten Bundesregierung aus Zeitgründen noch nicht berücksichtigen kann. Insoweit bleiben weitere Änderungen vorbehalten.  

Für Beratungsgespräche zu Projektideen, Projektskizzen und deren Förderfähigkeit stehen Ihnen auch weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der fünf Bewilligungszentren zur Verfügung. 

Begleitausschuss AMIF 2021-2027
Im Rahmen der Prüfung und Begleitung der Umsetzung des Nationalen Programms des AMIF soll ein Begleitausschuss einrichten werden. Bezüglich der neuen EU-rechtlichen Vorgaben zur Mitgliedschaft von Vertreter*innen der Wirtschafts- und Sozialpartner, von Umweltschutz- und Migrantenorganisationen, Behindertenverbänden, Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsorganisationen im Begleitausschuss ist ein transparentes Auswahlverfahren vorgesehen. Informationen über das öffentliche Interessenbekundungsverfahren finden Siehier. Das Verfahren soll im neuen Jahr zügig starten. Die konstituierende Sitzung des Begleitausschusses soll im zeitlichen Zusammenhang mit der Genehmigung des Nationalen Programms durchgeführt werden.

Zentrale Website wird eingerichtet
Eine zentrale und neue Maßnahme wird eine eigenständige Webseite für den AMIF 2021-2027 sein. Hier werden Sie künftig alle Dokumente und Informationen zum AMIF, der Projektaufforderung sowie eine Übersicht aller geförderten Projekte finden. Die Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission hat ein umfangreiches Informationsheft „The Basic Acts of the 2021-2027 HOME funds: AMIF, BMVI, ISF and the CPR” (in Englisch) veröffentlicht, welches die zentralen Verordnungen der EU Innenfonds von 2021-2027 abbildet. Aktuell verfügbar ist die Online-Version auf der EU Webseite oder der BAMF Webseite. 

Fragen oder Anmerkungen zu den beigefügten Informationen oder auch allgemein zur neuen Förderperiode senden Sie bitte an das BAMF unter: AMIF2021-2027@bamf.bund.de.