Ein Arbeitgeber muss nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts konkret und in völliger Transparenz dafür sorgen, dass seine Arbeitnehmer*innen tatsächlich in der Lage sind, ihren bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Er muss seine Arbeitnehmer*innen – erforderlichenfalls förmlich – dazu auffordern, ihren Urlaub zu nehmen, und ihnen klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub ansonsten verfällt. Der Arbeitgeber muss sich dabei auch auf einen „konkret“ bezeichneten Urlaubsanspruch eines bestimmten Jahres beziehen.
Was es bei der korrekten Information noch alles zu beachten gibt, erläutert eine aktuelle Fachinformation des Paritätischen Gesamtverband, die Sie hier abrufen können.