Folgende Änderungen an der Corona-Verordnung und an der Quarantäne-Verordnung gelten seit Mittwoch, 21. Oktober 2020:
Corona-Lockerungsverordnung
- Die Einreiseregelung in § 5 wurden erweitert. Es dürfen nunmehr auch Personen, die ein wichtiges Ehrenamt ausüben, sowie Sportler*innen und Übernachtungstourist*innen ohne Testung nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen.
- Ein neuer § 13 wurde eingefügt. Dieser ermöglicht den Landkreisen und kreisfreien Städten, selbständig Allgemeinverfügungen zu erlassen, wenn in Ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 den Risikowert von kumulativ zehn Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen überschreitet.
=> Wir empfehlen daher die regelmäßige Kontrolle der Internetseite des eigenen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, um sich über mögliche regionale Maßnahmen und Bestimmungen zu informieren. Einen Link zu den entsprechenden Corona-Informationsseiten der Kreise finden Sie unter www.paritaet-mv.de/corona.
Corona-Quarantäneverordnung
- Personen, die aus innerdeutschen Risikogebieten nach MV einreisen, müssen sich nach Einreise ab sofort nicht mehr in Quarantäne begeben, sofern sie keine Corona-Symptome haben. Bei Symptomen müssen sie sich in Quarantäne begeben und können durch ein negatives Testergebnis die Quarantäne verkürzen. Für Einreisen aus internationalen Risikogebieten gilt weiterhin die Quarantäne-Pflicht von 14 Tagen.
- Der Paritätische MV hat seine arbeitsrechtliche Information zur Reisen während der Corona-Pandemie entsprechend angepasst:
Das aktualisierte Informationsblatt für Arbeitnehmer*innen zum Urlaub in Corona-Risikogebieten (Stand 22.10.2020) finden Sie hier.
Das aktualisierte Informationsblatt für Arbeitgeber*innen (Stand 22.10.2020) finden Sie hier.
Alle genannten Informationen und die Verordnungstexte finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.paritaet-mv.de/corona.