Übergangsregelungen 2022 des Landesrahmenvertrages für Mecklenburg-Vorpommern (nach § 131 Abs. 1 SGB IX)

Übergangsregelungen für das Jahr 2022 für den Landesrahmenvertrages für Mecklenburg-Vorpommern (nach § 131 Abs. 1 SGB IX) per Runderlass festgelegt.

In den vergangenen Wochen fanden Abstimmungsgespräche des Sozialministeriums mit Vertreter*innen der Leistungserbringer und Leistungsträger zu möglichen Überleitungsregelungen für das Jahr 2022 statt. Unter allen Beteiligten der Abstimmungsgespräche bestand Einigkeit für das Jahr 2022 eine neue Übergangsvereinbarung abzuschließen, um den durch die Corona-Pandemie eingetretenen und nicht zu verhindernden Verzögerungen entgegenzuwirken.

Mit dem Runderlass Nr. 24/2021 der Abteilung Soziales und Integration wurden die Übergangsregelungen nun festgesetzt. 

Weitere Informationen und Details können Sie dem Runderlass Nr. 24/2021 direkt entnehmen.