Die Standards konkretisieren die Corona-Arbeitsschutzvorschriften und geben Orientierung für die Erstellung und Umsetzung von betrieblichen Hygienekonzepten.
Erläuterung:
Arbeitgeber*innen tragen in der Corona-Pandemie besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten. Insbesondere folgende Regeln und Verordnungen sind dabei von den Arbeitgeber*innen zu beachten:
- Die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ (Corona-ArbSchV)
Der nun aktualisierte BGW-Branchenstandard ist eine Handreichung, wie die oben genannten Regeln und Verordnungen in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und weiteren sozialen Dienste in der Praxis umgesetzt werden können.
Mit Blick auf die Aktualisierungen ist Folgendes hervorzuheben:
Die strikte Vorgabe zur Mindestfläche von 10 m² pro Person ist herausgenommen worden. Allerdings sind betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen (auch in Pausenzeiten) durch mehrere Personen auf das notwendige Minimum zu beschränken.
Die Verpflichtung zur Überprüfung und bei Bedarf Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie des betrieblichen Hygienekonzepts besteht weiter fort.
Maßnahmen wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht, AHA-L-Regel sowie sonstige Arbeitsschutzmaßnahmen sind weiterhin umzusetzen.
- Ausnahmen von der Testangebotspflicht für vollständig geimpfte bzw. von einer COVID-19-Erkrankung genesene Beschäftigte bestehen.
- Der Standard für Pflege und EGH verweist auf Vorgaben in Landesverordnungen, die vorrangig in Betracht zu ziehen sind, sowie RKI-Empfehlungen.
Den aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Dienste (Stand 30.07.2021) zum Download finden Sie hier.
Den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen (Stand 28. Juli 2021) finden Sie hier.